Anpassung im Impressum - aus TMG wird DDG

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist am 14. Mai 2024 in Kraft getreten und ersetzt das Telemediengesetz (TMG). Wenn Ihr Impressum auf das TMG verweist, müssen Sie dies ändern.

Statt "Inhaltlich verantwortlich nach § 5 TMG" können Sie einfach „TMG“ durch „DDG“ ersetzen.

Oder Sie lassen diesen Verweis ganz entfallen, da er keine Pflicht darstellt.

Quelle: https://www.e-recht24.de/news/datenschutz/13296-webseitenbetreiber-aufgepasst-das-tmg-wird-zum-digitale-dienste-gesetz-aktualisieren-sie-jetzt-ihr-impressum.html