Einführung einer einheitlichen Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung (W-IdV)

Der Bundesrat hat am 27. September 2024 die Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung (W-IdV) auf Vorlage des Bundestags vom August 2024 bestätigt. Hiernach soll ab November 2024 unter Aufgabe der föderalen Struktur Deutschlands erstmals eine bundesweit einheitliche Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) gemäß § 139c AO vergeben werden. Die Zuteilung erfolgt stufenweise durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und soll 2026 abgeschlossen sein. Die W-IdNr. ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die allen wirtschaftlich Tätigen in Deutschland zugewiesen wird und Unternehmen aller Rechtsformen betrifft. Das Bundesministerium der Finanzen verknüpft damit das Ziel der Vereinfachung der Kommunikation zwischen den wirtschaftlich Tätigen und Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander.

Der Aufbau der W-IDNr. wird der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ähneln, da auch sie mit den Buchstaben „DE“ beginnt und anschließend neun Ziffern enthält. Es wird sicher spannend zu beobachten, wie das BZSt bei Kleinunternehmern die "wirtschaftliche Tätigkeit" auslegen wird, denn gemäß §19 UStG dürfen diese Unternehmer grundsätzlich auf den Ausweis der USt verzichten. Nach der Verordnung ist zu erwarten, dass eine Zuweisung der W-IDNr. nur dann erfolgt, wenn unter  www.elster.de ein Benutzerkonto eingerichtet ist.

Bei Interesse an dieser Thematik finden Sie unter dem Begriff WIdV - Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (gesetze-im-internet.de) den dazugehörigen Gesetzestext.

Niels Bahr

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater | Partner

Forvis Mazars GmbH & Co. KG
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