Zielgruppe

KMU

Bundesland

Sachsen

Förderfähige Ausgaben

bis 20.000 €

Zuschuss

bis 50 %

Gegenstand der Förderung

Die Programme "Betriebsberatung/Coaching" bzw. "Umweltmanagement" sind im Freistaat Sachsen Kernbausteine der Beratungsförderung für kleine oder mittlere Unternehmen (KMU). Durch finanzielle Unterstützung profitieren Sie bei nahezu allen unternehmerischen Fragen vom Sachverstand kompetenter Berater und erhalten Hilfe zur Selbsthilfe. Nicht nur in der Anfangsphase kann das für den Erfolg Ihres Unternehmens entscheidend sein.

Es werden Beratungen und Coachings zu Unternehmensführung (betriebswirtschaftlicher, finanzieller, technischer und organisatorischer Art) gefördert.

 

Die Beratungen umfassen folgende Schwerpunkte:

  • Strategieentwicklung
    förderfähige Ausgaben pro Jahr: max. 16.000 EUR / Zuschuss pro Jahr: max. 8.000 EUR

  • In- und ausländische Märkte
    förderfähige Ausgaben pro Jahr: max. 20.000 EUR / Zuschuss pro Jahr: max. 10.000 EUR

  • Digitalisierung des Geschäftsmodells
    förderfähige Ausgaben pro Jahr: max. 16.000 EUR / Zuschuss pro Jahr: max. 8.000 EUR

  • Personalentwicklung und Fachkräftesicherung
    förderfähige Ausgaben pro Jahr: max. 20.000 EUR / Zuschuss pro Jahr: max. 10.000 EUR

  • Wissensbilanz
    förderfähige Ausgaben pro Jahr: max. 16.000 EUR / Zuschuss pro Jahr: max. 8.000 EUR

  • Unternehmensnachfolge
    förderfähige Ausgaben pro Jahr: max. 20.000 EUR / Zuschuss pro Jahr: max. 10.000 EUR

Beratungen, Coachings, Workshops und Prüfungen im Zusammenhang mit nachfolgenden Maßnahmen:

  • Validierung (Überprüfung) eines Umweltmanagementsystems gemäß der EMAS-Verordnung
  • Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems nach internationalen Standards (DIN EN ISO 14001) und Zertifizierung der Nutzung von Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Quellen entlang der Produktkette (PEFC-CoC, FSC-CoC)
  • Energieberatungen zur Entwicklung, Umsetzung oder Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1
  • Einführung eines sonstigen Umweltmanagementansatzes (zum Beispiel Ökoprofit, Qualitätsverbund umweltbewusster Betrieb (QuB), DLG-Nachhaltigkeitsstandard)
  • Gruppenprojekte unter Beteiligung von mehreren kleinen und mittleren Unternehmen zur Einführung und Weiterentwicklung von Umweltmanagementsystemen (insbesondere Öko-profit, QuB, GLG-Nachhaltigkeitsstandard)
  • Zuwendungsfähig sind zudem Ausgaben für eine erstmalige Validierung/Zertifizierung. Die Validierung oder Zertifizierung darf nicht durch das Unternehmen erfolgen, das bereits die Beratung durchgeführt hat.

  • KMU mit Sitz in Sachsen
  • Eine Beratungsförderung kann innerhalb von 12 Monaten nur einmal in Anspruch genommen werden.
  • Coaching zum selben Schwerpunkt ist von Beratungspause ausgenommen.
  • Beratungsumfang mind. 5 Tagewerke
  • Für Beratungen mit Schwerpunktsetzung in den Bereichen Außenwirtschaft bzw. Umwelt soll bei Antragstellung nachgewiesen werden, dass eine kostenfreie Erstberatung bei einem Außenwirtschafts- bzw. Umweltberater der sächsischen Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern vorgeschaltet ist.

Im Rahmen der Beantragung von geförderten Projekten hat die Ellipsis gegenüber dem Fördergeber zu bestätigen, dass Folgendes für den/die einzusetzenden Berater gilt:

  • bei Ellipsis gelistet
  • Referenzen wurden nachgewiesen
  • relevanter Geschäftszweck ist auf entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet und nachgewiesen (Handelsregister, Gewerbeanmeldung, Eigenerklärung bei Freiberuflern) oder
  • relevanter Geschäftszweck auf entgeltliche Unternehmensberatung ist angefordert und der
  • Hinweis auf Wettbewerbsneutralität des Beratungsergebnisses ist erfolgt.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe benötigen wir die Information zum relevanten Geschäftszweck von allen einzusetzenden Beratern. Ein entsprechender Abschnitt wird in Ihrem Datensatz im Ellipsis-BeraterPortal durch Ellipsis hinzugefügt. Wir informieren Sie kurzfristig und bitten dann um Bestätigung.

Förderfähig sind das Honorar des Beraters und die Kosten der Qualitätssicherung (Bemessungsgrundlage)

  • Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben
  • bei Antragstellung über QS bis zu 50 %, über SAB bis zu 40 % der Bemessungsgrundlage
  • Bemessungsgrundlage für ein Tagewerk sind max. 700 EUR (darüber hinaus ist Zuschuss auf 350 EUR pro Tagewerk begrenzt)

  • Betriebsberatung/Coaching:
    - Innerhalb eines Kalenderjahres förderfähige Ausgaben bis zu 16.000 EUR
    - bei Beratungen zu "In- und ausländische Märkte", "Personalentwicklung und Fachkräftesicherung" und "Unternehmensnachfolge" bis zu 20.000 EUR

  • Umweltmanagement (zusätzlich beantragbar):
    Beratungen zu Validierung/Zertifizierung:
    maximal 350 EUR Zuwendung pro Tagewerk / maximal 8.000 EUR pro Kalenderjahr / maximal 12.000 EUR in drei Jahren

    Energieberatungen, Beratungen zur Einführung eines sonstigen Umweltmanagementansatzes:
    maximal 350 EUR Zuwendung pro Tagewerk / maximal 12.000 EUR in drei Jahren

    Gruppenprojekte:
    maximal 350 EUR Zuwendung pro Tagewerk / maximal 30.000 EUR pro Kalenderjahr / maximal 12.000 EUR für Beratungen in drei Jahren

Der Deckungsbeitrag der Ellipsis GmbH beträgt 95 EUR (netto) pro Tagewerk, welcher zum Tageshonorar des Beraters addiert wird. Diese Summe bildet die Bemessungsgrundlage für ein Tagewerk.

Beratungen:

  • zur Einführung und Aktualisierung von Qualitätsmanagementsystemen nach ISO 9001,
  • zur Ausarbeitung von Verträgen, Buchführungsarbeiten oder die Erstellung von Software zum Inhalt haben,
  • die fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommenen werden oder solche, die der Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Pflichten dienen,
  • die zu den gewöhnlichen Betriebskosten eines Unternehmens gehören, wie routinemäßige Steuer- oder Rechtsberatungen oder Werbung,
  • die auf die Erlangung von öffentlichen Hilfen gerichtet sind sowie,
  • die eine Verlagerung der Geschäftstätigkeit an einen Standort außerhalb von Sachsen zum Gegenstand haben.

  • Gründung ist erfolgt, Unternehmen ist mindestens einen Tag alt
  • Hauptsitz oder eigenständige Betriebsstätte, die gefördert werden soll befindet sich in Sachsen (siehe Gewerbeschein oder Handelsregistereintrag)
  • ausreichend Liquidität muss vorhanden sein, um die Beratung bis zum Beratungsende komplett zu finanzieren – den Zuschuss gibt es erst nach Beratungsende direkt durch die Förderbank überwiesen => Berater/in sollten daher „scheibchenweise“ Rechnungen stellen, um die finanzielle Belastung des Startups in Grenzen zu halten
  • Vertrauensverhältnis zur Beraterin/zum Berater muss vorhanden sein
  • unternehmerische Probleme (bspw. finanzieller Art oder unterschiedliche Auffassungen der GF über die notwendige Betriebsberatung) müssen dem/der Berater/in gegenüber offengelegt werden => ansonsten droht Ungemach – die Beratung könnte vorzeitig scheitern, der/die Berater/in bleibt eventuell auf entstandenen Kosten sitzen, es könnte zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen
  • das Thema der Beratung mit allen geplanten Arbeitsschritten muss vor allem vom Unternehmen abgesegnet werden, damit das normalerweise nicht allzu üppig vorhandene Kapital zielgerichtet ausgegeben wird

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