Zielgruppe

Existenzgründer

Bundesland

Sachsen

Beantragung

seit Oktober 2022 wieder möglich

Kosten des Erstgesprächs

120,- € zzgl. gesetzl. MwSt.

Stark starten mit der Gründungsberatung vom Land Sachsen

Das Programm "Gründungsberatung" ist auf die Gründung von wettbewerbsfähigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit dem Ziel der Vollexistenz ausgerichtet. Der Freistaat Sachsen gewährt Zuschüsse bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen, um Existenzgründern den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Sie profitieren bei nahezu allen unternehmerischen Fragen vom Sachverstand kompetenter Berater und erhalten Hilfe zur Selbsthilfe. Die richtige Beratung kann gerade in der Anfangsphase für den Erfolg Ihres Unternehmens entscheidend sein.

Bei persönlicher und fachlicher Eignung sowie positiver Beurteilung Ihres Vorhabens stellen wir Ihnen eine Beratungsempfehlung aus. Mit dieser können Sie eine Beratungsförderung in Anspruch nehmen (siehe Sprechtage).

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase im Freistaat Sachsen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF Plus-Förderrichtlinie Gründungsberatung 2021–2027 – FRL GRB) vom 30. August 2022

Förderung von Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase, die dazu dienen, über die Neugründung oder die Übernahme eines Unternehmens zu entscheiden und diese vorzubereiten.

  • Überarbeitung und Weiterentwicklung des individuellen Gründungs- bzw. Unternehmenskonzepts
  • Erarbeitung von operativen Unternehmenszielen und -strategien
  • Markterschließung (z. B. Marktanalyse, Vertriebs-, Marketingkonzept)
  • Sicherung und Optimierung der Finanzierung der Gründung oder Übernahme  (z. B. Vorbereitung auf ein Bankgespräch)
  • spezifische Beratungsbedarfe bei Existenzgründungen von Sozialunternehmerinnen und Sozialunternehmern, durch Frauen oder MigrantInnen
  • Persönlichkeitsentwicklung, Führungstätigkeit von GründerInnen

  • Privatpersonen
  • Ziel: Neugründung oder Unternehmensnachfolge
  • Ausgeschlossen:
    - Bereits angemeldeter Neben- oder Haupterwerb >> andere Förderprogramme mgl.
    - Gründung WP, Unternehmens-/Wirtschaftsberatung, Steuerkanzlei, RA, Notariat

  • Zum Zeitpunkt der Zuwendungsbescheides noch nicht gegründet
  • Nachweis einer dem Gründungsvorhaben dienlichen Vorbildung (fachlich UND unternehmerisch)
  • Erstes Gründungskonzept liegt bereits vor (Textteil und Zahlenteil)
  • Beratungsempfehlung (IHK, HWK, LFB/Ellipsis)
  • Hauptwohnsitz in Sachsen
  • Zu gründendes/übernehmendes Unternehmen mit Sitz in Sachsen
  • Beratung durch selbständige Berater/innen, Nachweis der Qualifikation

  • Prüfung des Gründungs- oder Unternehmenskonzepts einschließlich des Investitions- und Finanzierungskonzepts, der Markt- und Wettbewerbsverhältnisse und der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
  • wirtschaftliche, technische, finanzielle, organisatorische, soziale und ökologische Fragen des Gründungsvorhabens, geben Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung des Gründungsvorhabens oder der Übernahme eines Unternehmens, entwickeln konkrete Handlungsempfehlungen und leiten zu ihrer Umsetzung an
  • Nicht zuwendungsfähig sind Kosten/Ausgaben
    - für die Erstellung eines Gründungs- oder Unternehmenskonzepts,
    - Beratungsleistungen die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs-, Patent- und Steuerfragen beziehen
    - weniger als zwei Tagwerke
    - die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds finanziert werden

  • Inanspruchnahme 1x innerhalb von 5 Jahren

  • Projektförderung – Bewilligungszeitraum i.d.R. 6 Monate
  • Festbetragsfinanzierung mittels Kosten je Einheit Tagewerk
  • Zuschuss:
    - Neugründung 400 Euro/TW, max 5 TW, mind 2 TW
    - Unternehmensnachfolge 500 Euro/TE, max 10 TW, mind 2 TW

  • Beratungsempfehlung – Gespräch bei IHK, HWK, LFB (Ellipsis)
  • Antragstellung bei SAB (Onlineantrag und Einreichung unterzeichneter Antrag) – > Eingangsbestätigung -> Prüfung SAB Förderantrag ->  Zuwendungsbescheid
  • Beratung
  • Abrechnung Beratungsunternehmen – Gründer/in
  • Fördermittelabruf mit Verwendungsnachweis, Beratungsbericht
  • Auszahlung der Fördermittel durch SAB