Beratungsgutscheine Afrika: Förderquote sinkt, Programm endet früher

Für die Förderrichtlinie "Beratungsgutscheine Afrika im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika "gelten ab dem 15. September 2026 geänderte Förderbedingungen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Förderquote: Künftig werden 75 % der zuwendungsfähigen Beratungsausgaben gefördert.
  • Maximal fünf Förderungen je Antragsteller: Über die gesamte Laufzeit der Richtlinie können künftig insgesamt höchstens fünf Beratungsgutscheine in Anspruch genommen werden.
  • Frühere Anträge werden mitgezählt: Auch Anträge, die bereits vor dem 15.09.2026 gestellt wurden, fließen in diese Höchstzahl ein. Bereits gestellte Anträge werden durch die Neuregelung jedoch nicht nachträglich eingeschränkt.
  • Drei Anträge pro Kalenderjahr bleiben möglich: An der bisherigen Begrenzung auf maximal drei Inanspruchnahmen pro Kalenderjahr ändert sich nichts.
  • Programm endet früher: Die Laufzeit der Richtlinie wird vom bisher vorgesehenen 31.12.2027 auf den 28.02.2027 verkürzt. Anträge können damit nur noch bis einschließlich 28.02.2027 gestellt werden.

Für Beratungen im Jahr 2027 ist insbesondere die verkürzte Laufzeit zu beachten: Beratung, Beratungsbericht und Prüfung des Verwendungsnachweises müssen so rechtzeitig abgeschlossen werden, dass die Auszahlung noch im Haushaltsjahr 2027 erfolgen kann. Entsprechend sollte bei der zeitlichen Planung ausreichend Spielraum für die Prüfung durch das BAFA berücksichtigt werden.

Das BAFA plant zudem für den 12.10.2026 ein virtuelles Treffen der gelisteten Beratungsunternehmen und Beratungsorganisationen, bei dem weitere Informationen zur Abwicklung des Programms gegeben werden sollen.

Die geänderte Förderrichtlinie wird mit ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger wirksam.

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Aufgrund der neuen Begrenzungen und der deutlich verkürzten Programmlaufzeit empfiehlt es sich, geplante Beratungsprojekte frühzeitig zu prüfen und zeitlich einzuordnen.