SAB "Gründungsberatung"

Das Programm "Gründungsberatung" ist auf die Gründung von wettbewerbsfähigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit dem Ziel der Vollexistenz ausgerichtet. Eine gute Geschäftsidee ist erst der Anfang. Auf dem Weg zum eigenen Unternehmen gibt es zahlreiche Faktoren, die beachtet werden sollten. Die richtige Beratung kann daher gerade in der Anfangsphase für den Erfolg Ihres Unternehmens entscheidend sein.

Mit dem Förderprogramm „Gründungsberatung“ unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung der Gründung oder der Übernahme eines wettbewerbsfähigen Unternehmens. Der Freistaat Sachsen gewährt Zuschüsse bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen, um Existenzgründern den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Die Beratungsthemen können dabei von der Finanzoptimierung über die Unternehmenskonzeption bis hin zum Personalmanagement reichen. Sie können sich auch zu Umweltaspekten beraten lassen. Denn umweltbewusst und nachhaltig zu handeln, gewinnt zunehmend an Bedeutung und entwickelt sich zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor.

Wer wird gefördert

Natürliche Personen, die sich durch Gründung eines Unternehmens oder durch Übernahme eines bereits bestehenden Unternehmens oder durch Ausweitung eines Nebenerwerbs zum Vollerwerb selbständig machen wollen. Der Hauptwohnsitz des Antragstellers muss sich in Sachsen befinden.

Was wird gefördert

Beratungen zum Start in die Selbständigkeit zu wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Fragen. Von der Förderung ausgenommen sind Beratungsleistungen, die sich im Wesentlichen auf Rechts-, Versicherungs-, Patent- oder Steuerfragen beziehen.

Insbesondere können Sie sich zu folgenden Themen beraten lassen:

  • Sicherung und Optimierung der Finanzierung
  • Vorbereitung eines Vertriebs- bzw. Marketingkonzepts
  • Überarbeitung/ Weiterentwicklung Ihres Gründungs- bzw. Unternehmenskonzepts
  • Markterschließung
  • Standortsuche
  • Erarbeitung von operativen Unternehmenszielen/ -strategien
  • Personalkonzeptentwicklung/ Maßnahmen zum Personalaufbau
  • Nicht vom Förderumfang umfasst sind die Erstellung von Gründungs- und Unternehmenskonzepten, sowie Beratungsleistungen, die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs-, Patent- und Steuerfragen beziehen.

Voraussetzungen

Unterstützung im Rahmen dieses Förderprogramms erhalten natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen, die ein kleines/mittleres Unternehmen in Sachsen gründen bzw. die sich durch Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder die Ausweitung eines Nebenerwerbes zum Vollerwerb in Sachsen selbständig machen wollen.

Nicht antragsberechtigt sind Personen, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer sowie als Rechtsanwälte oder Notare tätig werden wollen.

Die Beratung ist nur zuwendungsfähig, wenn sie von selbständigen Beratern/Beratungsunternehmen durchgeführt wird. Die Eignung des Beraters ist anhand des Vordruckes 61720 (siehe Antragsunterlagen) nachzuweisen. Auf eine Listung in der Beraterbörse der KfW-Mittelstandsbank kommt es nicht an.

Die Unternehmensgründung oder Unternehmensübernahme darf bis zum Abschluss der Gründungsberatung noch nicht erfolgt sein.

Die Förderung der Beratung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) schließt die Gewährung eines Zuschusses über die Mittelstandsrichtlinie – Gründungsberatung aus.

Ihre Ansprechpartnerin

Silke Süße

Prokuristin, Projektmanagerin Geförderte Beratung & Förderung von Digitalisierungsprojekten

0351 41750-55 silke.suesse@ellipsis.de