Am 20.06.2022 wurde die Thüringer Gründungsrichtlinie für die Förderperiode 2021 bis 2027 im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht. Diese tritt rückwirkend zum 31.03.2022 in Kraft. Im Vergleich zur bisherigen Richtlinie hat sich folgendes verändert:
Folgende Punkte bleiben unverändert bestehen:
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