Von der Webseite der GFAW: https://www.gfaw-thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/fachkraefte-und-weiterbildungsrichtlinie-2-2-weiterbildungsscheck
Arbeitnehmer mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis in einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen. Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer sind alle, die kranken-, renten- und pflegeversicherungspflichtig sind.
Nicht förderfähig sind:
Was kann mit dem Weiterbildungsscheck gefördert werden?
Gefördert wird Ihre individuelle Weiterbildung. Diese Weiterbildung muss im Zusammenhang mit Ihrer ausgeübten beruflichen Tätigkeit stehen und berufsbegleitend durchgeführt werden.
Wie hoch ist die Förderung mit dem Weiterbildungsscheck?
Für Ihre individuelle Weiterbildung können die Teilnahme- und Prüfungsgebühren bis zu einer Höhe von 1.000,00 € durch die GFAW gefördert werden.
Welche Voraussetzungen sind für Ihre Antragstellung zu beachten?
Was ist für die Antragstellung zu beachten?
Die Förderung über den Weiterbildungsscheck ist nur möglich, wenn keine andere Fördermöglichkeit gegeben ist. Die Kombination von verschiedenen Fördermitteln ist nicht möglich.
Sie sind verpflichtet die Gesamtfinanzierung, die ordnungsgemäße Durchführung und die Abrechnung Ihrer Weiterbildung sicherzustellen.
Die Zustimmung zu Ihrer Förderung durch den Weiterbildungsscheck erfolgt in Form eines Zuwendungsbescheides unter Beachtung der notwendigen Auflagen und Bedingungen.
Wann erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?
Die Auszahlung Ihres Weiterbildungsschecks erfolgt nach der Beendigung der Weiterbildung sowie der positiven Prüfung des Verwendungsnachweises.
Wie kann der Weiterbildungsscheck beantragt werden?
Der Antrag ist nach der Registrierung und Anmeldung im Förderportal online auszufüllen und anschließend elektronisch an die GFAW zu übermitteln.
Der Antrag ist zusätzlich ausgedruckt und mit rechtsverbindlicher Unterschrift sowie den erforderlichen Unterlagen (Kopie Arbeitsvertrag, Kopie Einkommensteuerbescheid (Steuererklärung vom Finanzamt), Kurzbeschreibung des Weiterbildungsanbieters) postalisch an die GFAW (GFAW mbH - R 1.3 Antrag Weiterbildung, Warsbergstraße 1, 99092 Erfurt) zu senden.
Quelle: GFAW, Abruf vom 12.07.2022