Publizitätspflicht für die Thüringer Beratungsrichtlinie

Zur Erfüllung der Publizitätspflicht gemäß Artikel 47 und Artikel 50 Abs. 1 i.V.m. Anhang IX der Verordnung (EU) 2021/1060 haben alle Unterlagen, die während der Durchführung eines ESF Plus-geförderten Vorhabens für die Öffentlichkeit oder für die geförderte bzw. teilnehmende Person verwendet werden (z.B. Flyer, Präsentationsfolien, Teilnahmebestatigungen) einen Hinweis auf die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus zu enthalten. Auf allen Unterlagen soll zudem auf die Förderung mit Mitteln des Freistaates Thüringen hingewiesen werden.

Existieren eine Website und/oder Social-Media-Kanäle des Zuwendungsempfängers, ist jeweils an geeigneter Stelle (dort, wo das Vorhaben vorgestellt wird), eine kurze Beschreibung des Vorhabens einzustellen. Die Beschreibung muss auf die Ziele und Ergebnisse des Vorhabens eingehen sowie die finanzielle Unterstützung aus dem ESF Plus und durch das Land Thüringen hervorheben. Darüber hinaus sind neben dem zwingend darzustellenden EU-Logo das Logo des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft darzustellen. Wenn möglich sollte darauf geachtet werden, dass das Logo direkt nach Aufrufen der Webseite sichtbar ist, ohne dass ein Scrollen nach unten nötig ist.

Weiterhin ist für jedes Vorhaben ein Plakat (Mindestgröße A3-Format) oder eine gleichwertige elektronische Anzeige mit Informationen zum Vorhaben unter Hervorhebung der Unterstützung aus dem ESF Plus an einer für die Öffentlichkeit deutlich sichtbaren Stelle, z.B. in den Räumlichkeiten des Zuwendungsempfängers anzubringen. Das Plakat im A3-Format zu Ihrem Vorhaben liegt dem Zuwendungsbescheid (Anlage 5) bei. Alternativ steht Ihnen eine Vorlage des Plakates entsprechend dem Leitfaden Öffentlichkeitsarbeit als beschreibbare PDF-Datei zur individuellen Textgestaltung in den Downloads zur Richtlinie auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank unter www.aufbaubank.de oder auf der ESF-Internetseite www.esfthueringen.de.

Bitte beachten Sie, dass unter die Logos auf Ihrer Homepage folgender Text zu platzieren ist und die Logos, wenn möglich, ohne scrollen sichtbar sein müssen:

"Gemäß der Beratungsrichtlinie des Freistaates Thüringen erhält das Unternehmen eine Förderung für Beratungen und Prozessbegleitungen, die Strategien zum Aufbau bzw. für eine nachhaltige positive Entwicklung und Sicherung von KMU unterstützen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und aus Mitteln des Freistaats Thüringen."