Zielgruppe

Führungskräfte

Dozenten

Dominique Teuber, Martin März

Termine

Seminarort

Präsenz in Dresden

Seminarumfang

ganztägig, 09:00 - 17:00 Uhr

Kosten

490,- € (Kosten zzgl. gesetzl. MwSt.)

Das Entgelttransparenzgesetz rückt ein Thema in den Mittelpunkt, das viele Unternehmen schon lange beschäftigt: die faire, nachvollziehbare und rechtssichere Gestaltung von Vergütung. Zwischen gesetzlichen Anforderungen, gewachsenen Strukturen und praktischen Fragen im Arbeitsalltag entsteht dabei schnell Unsicherheit. Umso wichtiger ist es, die Logik des Gesetzes zu verstehen und einzuordnen, was sich daraus konkret für die eigene Organisation ableitet. Denn fehlende Transparenz kann nicht nur rechtliche Risiken bergen, sondern auch Vertrauen, Motivation und Arbeitgeberattraktivität spürbar beeinflussen.

  • Workshop zur Rechtslage (Auskunftsanspruch, Beweislastumkehr)
  • Methodische Einführung (Kompetenz, Belastung, Verantwortung)
  • Aufzeigen typischer Risiken in Vergütungsstrukturen
  • Beantwortung von Fragen
  • Risiko-Übersicht und Präsentationsunterlagen

  • folgen noch

  • Mehr Sicherheit im Umgang mit gesetzlichen Anforderungen
  • Frühzeitiges Erkennen von Risiken in der Vergütungsstruktur
  • Bessere Orientierung für faire und nachvollziehbare Entscheidungen
  • Stärkung von Vertrauen, Arbeitgeberattraktivität und interner Akzeptanz

Was kann passieren, wenn es nicht umgesetzt wird?

Wenn das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) nicht umgesetzt wird, können die Folgen durchaus spürbar sein:  rechtlich, finanziell und auch im Hinblick auf das Image als Arbeitgeber.

  • Rechtliche Konsequenzen
    Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber (ab ~200 Beschäftigten), Auskunft über Gehaltsstrukturen zu geben und (ab 500 Beschäftigten) zusätzlich Berichte zur Gleichstellung zu erstellen.

    Wenn das ignoriert wird:
    Beschäftigte können ihren Auskunftsanspruch einklagen
    Gerichte können dich zur Offenlegung verpflichten
    In Streitfällen (z. B. wegen Diskriminierung) kann sich die Beweislast zu deinem Nachteil verschieben

  • Risiko von Schadensersatzklagen
    Wenn sich zeigt, dass Mitarbeitende wegen Geschlecht schlechter bezahlt, wurden drohen Entschädigungs- und Nachzahlungsansprüche. Grundlage ist u. a. das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) . Dies kann schnell teuer werden (Nachzahlungen + ggf. Schmerzensgeld)

  • Beweislast kehrt sich um,
    wenn keine Transparenz geschaffen wird.
    Vermutung einer Diskriminierung . Es muss aktiv nachgewiesen werden, dass keine Ungleichbehandlung vorliegt (oft schwierig ohne saubere Dokumentation)

  • Reputationsschäden
    Schlechteres Arbeitgeberimage („unfaire Bezahlung“)
    Nachteile im Wettbewerb um Fachkräfte
    Negative interne Stimmung (Vertrauensverlust)

  • Indirekte wirtschaftliche Folgen
    Höhere Fluktuation
    Geringere Motivation
    Schwierigkeiten bei Recruiting und Employer Branding

Wichtig zu wissen: Es gibt aktuell keine klassischen Bußgelder allein für die Nichtumsetzung des Gesetzes. Aber: Die indirekten Risiken (Klagen, Nachzahlungen, Imageverlust) sind oft deutlich gravierender.

Dominique Teuber

freiberufliche Trainerin und Beraterin für mittelständische Unternehmen

  • Trainerin & Beraterin für Mittelstand (seit 2020)
    Freiberufliche Tätigkeit für Industrie, Anlagenbau und technische Dienstleistungen
    Fokus auf praxisnahe Organisations- und Führungsthemen
  • Erfahrung in Marketing & Projektarbeit (2010–2019)
    Strategisches Marketing im KMU (Stabsstelle)
    Projektleitung im internationalen Förderprojekt (DE-CZ)
  • Schwerpunkte Führung & Entwicklung
    Systemischer Coach, Professional Scrum Master (2026)
    Weiterbildungen u. a. zu Führung und Entwicklungsbegleitung
  • Fundierte akademische Ausbildung
    Master Strategisches Management (2014–2016)
    Bachelor Verhaltensökonomie (2006–2009)
Martin März

SMF Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

  • Studium an der TU Dresden
  • Referendariat: Freistaat Sachsen, Landgericht Dresden
  • seit 2002: zugelassen als Rechtsanwalt
  • 2002 - 2006: tätig für eine überregionale Anwaltskanzlei in Dresden
  • seit 2006: selbständiger Rechtsanwalt
  • seit 2008: Gesellschafter bei SMF Rechtsanwälte und Steuerberater

Schwerpunkte:

  • Compliance
  • Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
  • Arbeitsrecht und Human Resources