Ein wichtiger Hinweis der Sächsischen Aufbaubank zur Beantragung einer Weiterbildungsförderung in Sachsen: NUR NOCH HEUTE, 18.11.2024, BIS 16 UHR möglich.
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage im Freistaat Sachsen und dem noch ausstehenden Beschluss zum Doppelhaushalt 2025/2026 durch den Sächsischen Landtag können Anträge in den Fördergegenständen der betrieblichen und individuellen Weiterbildungsförderung nur noch bis zum 18. November 2024 (16:00 Uhr) entgegengenommen werden. Dabei können ausschließlich Antragstellungen für Weiterbildungen mit einer Weiterbildungslaufzeit bis spätestens 31. August 2025 berücksichtigt werden.
Durch die fristgerechte Antragstellung wird kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung begründet. Die Förderung ist abhängig von der fachlichen Förderfähigkeit und der zum Zeitpunkt der Antragstellung verfügbaren Haushaltsmittel.
Sobald der Beschluss zum Doppelhaushalt 2025/2026 vorliegt und entsprechende Haushaltsmittel für die Förderung der beruflichen Weiterbildung bereitgestellt werden, werden Sie umgehend über die Möglichkeit der Antragstellung an dieser Stelle informiert.
Beachten Sie bitte weiterhin, dass Sie sich vor Antragstellung über unser Förderportal noch nicht für Ihre geplante Weiterbildung verbindlich angemeldet haben dürfen bzw. anmelden dürfen.