Neues KfW-Förderangebot zur Unterstützung von Gründungen und Nachfolgen ab 1. November 2024

Ab dem 1. November 2024 können Gründer und Nachfolger im Mittelstand auf ein neues, zinsgünstiges Förderangebot der KfW zugreifen. In einer Kooperation zwischen der KfW, den Deutschen Bürgschaftsbanken, dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Finanzministerium wird der neue ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge eingeführt. Kern des Angebots ist eine 100%ige Absicherung der Kreditausfallrisiken durch die Bürgschaftsbanken, abgesichert durch eine Rückgarantie des Bundes von 80%. Damit können Hausbanken attraktive Konditionen anbieten, ohne selbst das Risiko tragen zu müssen.

Der ERP-Förderkredit soll Gründern und Nachfolgern den Zugang zu Finanzierungen erleichtern und die Stabilität im Mittelstand fördern. Kredite von bis zu 500.000 Euro ohne Sicherheiten können beantragt werden, wobei bis zu 35% eines Projektes abgedeckt werden. Eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen ist möglich, und die Beantragung verläuft einfach über die Hausbank des Antragstellers.

Katharina Herrmann, Vorständin der KfW, betont die Bedeutung der Gründer und Unternehmer als treibende Kraft der Wirtschaft. Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, sieht in dem Programm einen Beitrag zur Innovationsförderung und Arbeitsplatzsicherung.

Den gesamten Artikel finden Sie unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2024/10/2024-10-29-neues-foerderangebot-fuer-gruendungen.html.