EU erleichtert geringfügige Beihilfen: Neue Verordnungen in Kraft ab 01.01.2024

Die Europäische Kommission hat am 13.12.2023 zwei wichtige Verordnungen erlassen, die sich auf geringfügige Beihilfen auswirken. Diese Änderungen betreffen die De-minimis-Verordnung und die DAWI-De-minimis-Verordnung, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse abdeckt. Hier sind die Hauptpunkte kurz zusammengefasst

De-minimis-Verordnung:

  • Der Höchstbetrag, den Unternehmen in drei Jahren an geringfügiger Beihilfe erhalten können, wurde von 200.000 EUR auf 300.000 EUR angehoben, um die Inflation widerzuspiegeln.
  • Mitgliedstaaten müssen ab dem 1. Januar 2026 De-minimis-Beihilfen in einem zentralen Register erfassen, was die Berichtspflichten für Unternehmen reduziert.
  • Finanzintermediäre erhalten "Safe Harbours", um Beihilfen in Form von Darlehen und Garantien einfacher zu gewähren, ohne alle Vorteile vollständig an die Endbegünstigten weiterzugeben.

DAWI-De-minimis-Verordnung:

  • Der Höchstbetrag, den Unternehmen in drei Jahren für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erhalten können, wurde von 500.000 EUR auf 750.000 EUR erhöht, um die Inflation zu berücksichtigen.
  • Ab dem 1. Januar 2026 müssen Mitgliedstaaten De-minimis-Beihilfen in einem zentralen Register erfassen, was die Berichtspflichten für Unternehmen reduziert.

Diese Änderungen sollen dazu beitragen, geringfügige Beihilfen von der EU-Beihilfekontrolle auszunehmen, da sie keinen erheblichen Einfluss auf den Wettbewerb und den Handel im Binnenmarkt haben. Die neuen Verordnungen treten am 01.01.2024 in Kraft und gelten bis zum 31.12.2030.

Hintergrund: Die Europäische Kommission hat diese Änderungen aufgrund von Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgenommen. Es gab eine Überprüfung der Beihilfevorschriften, und die Rückmeldungen von Interessenträgern wurden berücksichtigt, bevor die neuen Verordnungen erlassen wurden.

Quelle: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_23_6567