Die Europäische Kommission hat am 13.12.2023 zwei wichtige Verordnungen erlassen, die sich auf geringfügige Beihilfen auswirken. Diese Änderungen betreffen die De-minimis-Verordnung und die DAWI-De-minimis-Verordnung, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse abdeckt. Hier sind die Hauptpunkte kurz zusammengefasst
Diese Änderungen sollen dazu beitragen, geringfügige Beihilfen von der EU-Beihilfekontrolle auszunehmen, da sie keinen erheblichen Einfluss auf den Wettbewerb und den Handel im Binnenmarkt haben. Die neuen Verordnungen treten am 01.01.2024 in Kraft und gelten bis zum 31.12.2030.
Hintergrund: Die Europäische Kommission hat diese Änderungen aufgrund von Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgenommen. Es gab eine Überprüfung der Beihilfevorschriften, und die Rückmeldungen von Interessenträgern wurden berücksichtigt, bevor die neuen Verordnungen erlassen wurden.
Quelle: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_23_6567