Neue Beratungsrichtlinie in Thüringen veröffentlicht!

Am 13.06.2022 wurde die Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen durch Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen (Beratungsrichtlinie) für die Förderperiode 2021 bis 2027 im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht. Diese tritt rückwirkend zum 31.03.2022 in Kraft.

Im Vergleich zu den bisherigen Förderkonditionen hat sich folgendes verändert:

  • Unabhängig vom individuellen Beraterhonorar erfolgt die Förderung auf Basis des Standardeinheitskostensatz. Dieser beträgt 950 Euro (netto) pro Tagwerk einschließlich Ellipsis-Honorar.
  • Das Ellipsis-Honorar beträgt 110 Euro (netto) pro Tagwerk.
  • Die Bewilligungsbehörde ist die Thüringer Aufbaubank.
  • Die Gründerrichtlinie wird voraussichtlich am 20.06.2022 veröffentlicht.

Alles Weitere auf unserer Webseite zur Thüringer Beratungsförderung.