Am 13.06.2022 wurde die Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen durch Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen (Beratungsrichtlinie) für die Förderperiode 2021 bis 2027 im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht. Diese tritt rückwirkend zum 31.03.2022 in Kraft.
Im Vergleich zu den bisherigen Förderkonditionen hat sich folgendes verändert:
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