Bevor Sie eine Beratungsförderung in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich zunächst – je nach geplanter Ausrichtung – an die zuständige IHK, HWK bzw. an den LFB. Dort wird Ihnen bei persönlicher und fachlicher Eignung sowie positiver Beurteilung Ihres Vorhabens eine entsprechende Beratungsempfehlung erteilt.
Innerhalb von 2 Monaten nach Erteilung einer Beratungsempfehlung muss der Förderantrag bei der SAB gestellt werden.
Sie dürfen mit dem Gründungsvorhaben während der Beratung noch nicht wirtschaftlich tätig sein. Dies gilt nicht bei bisheriger Ausübung der Tätigkeit im Nebenerwerb.
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt als Einmalzahlung nach Vorlage der nachstehenden Unterlagen: Beratervertrag, Beratungsbericht, Originalrechnung des Beraters sowie Nachweis der Bezahlung.
Die Beratung selbst als auch die Abrechnung der Beratungskosten soll innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen.
Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, an der Erfolgskontrolle mitzuwirken. Hierzu versendet die SAB nach Beendigung des Vorhabens einen Fragebogen, den Sie bitte vollständig ausgefüllt zurücksenden.