Fachkundige Stellungnahmen zur Vorlage bei Förder- und Darlehensgebern
Im Rahmen einer fachkundigen Stellungnahme erfolgt eine Prüfung der einzureichenden Unterlagen hinsichtlich Schlüssigkeit der Darstellung der Gründungsidee und Umsetzungsplanung, der Erfüllung der fachlichen und gesetzlichen Voraussetzungen, der Betrachtung der hauptsächlichen Einflussfaktoren sowie das Zusammenwirken der im Text- und Zahlenteil des Unternehmenskonzeptes dargestellten Aussagen.
Die Ausfertigung der Fachkundigen Stellungnahme erfolgt insbesondere zur Beantragung von Fördermitteln bzw. Darlehen bei:
- der Bundesagentur für Arbeit (bitte personalisiertes Formblatt der Agentur einreichen), Jobcenter
- der Sächsischen AufbauBank, Förderbank, zur Beantragung Mikrodarlehen
- Finanzierung über Bürgschaftsbank Sachsen, Hausbanken