Geförderte Beratung mit Ihnen und Weiterbildung für Sie
Im Rahmen der geförderten Beratung profitiert Ihr zu beratendes Unternehmen von einer bis zu 50-prozentigen (Sachsen) und 70-prozentigen (Thüringen) öffentlichen Förderquote. Ihre Weiterbildungen können Sie sich in Sachsen mit 50 Prozent (max. bis zu 70 Prozent) öffentlich fördern lassen.