Förderprogramme "Beratungsrichtlinie" / "Gründerrichtlinie" in Thüringen
Gegenstand der Förderung
Der Freistaat Thüringen verfolgt im Rahmen seiner Mittelstandspolitik die Förderung des Unternehmergeistes im Sinne der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Die Beratung ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer gewerblicher und sozialwirtschaftlicher Unternehmen sowie der Freien Berufe. Mit dieser Förderung soll die Tragfähigkeit von Existenzgründungen verbessert werden und die Leitung von KMU in die Lage versetzt werden, ihre Unternehmensführung konzeptionell und strategisch zu verbessern und weiterzuentwickeln.
Dem Mittelstand soll die Anpassung an die sich ständig verändernden Wettbewerbsbedingungen und die Ausrichtung ihrer Unternehmensführung an den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung erleichtert werden. Hierzu bietet der Freistaat finanzielle Hilfen für die Inanspruchnahme von externen Beratungsleistungen an, insbesondere zu betriebswirtschaftlichen und technischen Fragestellungen. Gefördert werden Beratungen, die Strategien zum Aufbau bzw. eine nachhaltige positive Entwicklung und Sicherung von KMU vermitteln.