Nachdem bereits beim Ellipsis BeraterKongress in Dresden Olrik Börnicke unter Vorbehalt Neuerungen der Sächsischen Mittelstandsrichtlinie vorgestellt hatte, ist diese aktualisierte Fassung am 3. Mai 2018 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht worden und am 4. Mai in Kraft getreten. Nachzulesen ist sie u. a. auf der Website von REVOSax.
Für alle diesbezüglichen Fragen steht Ihnen das Ellipsis-Team natürlich jederzeit gern zur Verfügung! Oder Sie schauen einmal auf die Informationsseite zum Förderprogramm Betriebsberatung/Coaching.
Diese neuen Akzente setzt die Mittelstandsrichtlinie:
- Betriebsberatung wird neu geordnet; Digitalisierung von Geschäftsmodellen sowie
Personalentwicklung/Fachkräftesicherung sind nunmehr explizit benannt
- Strategieentwicklung
- In- und ausländische Märkte
- Digitalisierung des Geschäftsmodells
- Personalentwicklung und Fachkräftesicherung
- Wissensbilanz
- Unternehmensnachfolge
- Umweltberatung - Förderquote von E-Business und Informationsschutz (vormals Informationssicherheit) steigt von 40% auf 50%; beide Förderansätze werden überdies offener gestaltet -> nur Finanz-, Assekuranz und Vermittlungsdienstleister sind ausgeschlossen; zwingend notwendige, neu anzuschaffende Hardware ist bei E-Business nun auch förderfähig
- Innovationsbegriff bei Markteinführung innovativer Produkte wird explizit um nichttechnische
Innovationen erweitert; für Start-ups und junge Unternehmen erhöht sich wird Förderquote von 50% auf 75% - Niederschlag des Aspekts "Gute Arbeit" bei Programmen Markteinführung, E-Business und
Informationsschutz -> um 10 Prozentpunkte erhöhte Förderquote für tarifgebundene Unternehmen