Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den Aufgaben, die wir als bestätigter Qualitätssicherer für geförderte Beratungsleistungen in Sachsen ind Thüringen wahrnehmen müssen.
Aufgaben der Ellipsis GmbH als Qualitätssicherer in Sachsen
Grundlage:
"Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Mittelstandsförderung - Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit" vom 16. Januar 2009 (geändert durch RL vom 25. März 2011)
Registrierung der Anfrage des Unternehmens durch Ellipsis
Auswertung des Antrages und Durchsprache der Analyseergebnisse mit dem Unternehmen
Entscheidung, ob Vor-Ort-Besuch notwendig ist
Ermittlung des konkreten Beratungsbedarfes:
Grundlage dafür ist das Vorliegen eines, vom Unternehmen bestätigten, belastbaren Zahlenmaterials und Aussagen zur aktuellen Unternehmenssituation
Abstimmung des Ablaufs des Beratungsprozesses
Festlegung von Arbeitsschritten zur Sicherung des vorgesehenen Beratungsergebnisses
Vorprüfung auf Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit
Festlegung des Leistungsumfanges (Aufgabe, Anzahl Tagewerke und Kosten) Auswertung des eventuell durchgeführten Kundenbesuches
Ständige Pflege der Ellipsis-Beraterdatenbank zur Sicherung effizienter Beratungsergebnisse
Auswahl des Beraters aus der Ellipsis-Beraterdatenbank entsprechend den Erfordernissen im Unternehmen (nach Fachgebiet, Branche, Unternehmensgröße etc.)
Anfrage an den Berater, ob er die geforderte Leistung erbringen und den erforderlichen Zeitraum einhalten kann
Prüfung des Angebotes des Beraters
Antragsbearbeitung für das Unternehmen, Fixierung des Beratungszeitraumes, Darstellung der Beratungskosten, Festlegung einzelner Beratungsschritte
Übergabe der SAB-Antragsformulare und weiterer notwendiger Antragsunterlagen
Entgegennahme des vom Kunden bestätigten Förderantrages und Vollständigkeitsprüfung
Neben dem Antrag des Unternehmens sind bei der SAB einzureichen:
Stellungnahme des Qualitätssicherers zur beantragten Fördermaßnahme mit Bezug zur Beratungsaufgabe, und Darstellung der Ergebnisse aus den durchgeführte Abstimmungen
Vom Unternehmen bestätigter Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan
Gewerbeanmeldung und/oder Handelsregisterauszug
Identitätsfeststellung des Kunden
Vertrag mit dem Unternehmen schließen
Anzahlung erstellen und Zahlungseingang prüfen
Vertragsabschluss mit dem Berater
Monitoring des Beratungsablaufes, ggf. koordinierend eingreifen und notwendige Änderungen dokumentieren
Abstimmung zum Zwischenstand der Beratung
Abwicklung Zahlungsverkehr
Abschlussbericht prüfen (wurden vereinbarte Beratungsziele im Bericht für das Unternehmen nachvollziehbar dargestellt), ggf. Überarbeitung veranlassen (Der Abschlussbericht kann vom Berater auch als Datei abgeliefert werden. Hierbei ist zu beachten, dass sich alle Dokumente in einer Datei und zudem in der richtigen Reihenfolge befinden. Die Tätigkeits- und Zeitnachweise müssen Bestandteil des Berichtes und somit auch Inhalt im Inhaltsverzeichnis sein. Zur Bestätigung des Abschlussberichtes ist eine Unterschrift erforderlich.)
Bei Bedarf: Durchführung einer Abschlusspräsentation und Abschlussgespräch mit dem Unternehmen
Bewertung der Beratungsleistung
Abrechnungsmodalitäten organisieren, prüfen und an Unternehmen weiterleiten, Zahlungsfluss überwachen und sichern
Abrufantrag und Verwendungsnachweis vom Unternehmen entgegennehmen, entsprechend den Vorgaben des Zuwendungsgebers bearbeiten und mit dem geprüftem Abschlussbericht bei der SAB einreichen
Erfassen der Kundenzufriedenheit durch:
Evaluierung durch Versenden eines „Beurteilungsbogens“ an das Unternehmen je Beratungsaufgabe, umfassende Auswertung der Rückläufer sowie Übermittlung an die SAB zur weiteren Auswertung entsprechend der mit dem SMWA vereinbarten Erfolgskontrolle
Stand: 10.09.2019
Aufgaben der Ellipsis GmbH als Qualitätssicherer in Thüringen
Grundlage:
Ziffer 2.1 "Beratung durch selbstständige Unternehmensberater der "Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen und Existenzgründern (Beratungsrichtlinie)" und die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen in ihrer jeweils aktuell gültigen Version."
Die Anforderungen an einen Qualitätssicherer beinhalten hauptsächlich die unabhängige und neutrale Tätigkeit in der Durchführung von geförderten Beratungsleistungen. Damit soll im Verhältnis zu den eingesetzten Fördermitteln ein optimales Beratungsergebnisses erzielt werden. Die Unterstützung des Thüringer Mittelstands durch nachhaltig wirkende Beratungsergebnisse hat oberste Priorität.
Registrierung der Anfrage des Unternehmens durch Ellipsis
Auswertung des Antrages und Durchsprache der Analyseergebnisse mit dem Unternehmen
Entscheidung, ob Vor-Ort-Besuch notwendig ist
Ermittlung des konkreten Beratungsbedarfs
Grundlage dafür ist das Vorliegen eines, vom Unternehmen bestätigten, belastbaren Zahlenmaterials und Aussagen zur aktuellen Unternehmenssituation
Informationen zum Ablauf des Beratungsprozesses
Hinweise zu Arbeitsschritten zur Sicherung des vorgesehenen Beratungsergebnisses
Vorprüfung auf Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit
Abstimmung des Leistungsumfanges (Aufgabe, Anzahl Tagewerke und Kosten)
Auswertung des eventuell durchgeführten Kundenbesuches
ständige Pflege des Ellipsis-Beraterportals zur Sicherung effizienter Beratungsergebnisse
Auswahl des Beraters aus dem Ellipsis-Beraterportal entsprechend den Erfordernissen im Unternehmen (nach Fachgebiet, Branche, Unternehmensgröße etc.) oder Prüfung des fachlichen Fähigkeiten des vom Unternehmen vorgeschlagenen Beraters
Anfrage an den Berater, ob er die geforderte Leistung erbringen und den erforderlichen Zeitraum einhalten kann
ggf. Prüfung des Angebotes des Beraters
Antragsbearbeitung für das Unternehmen sowie Darstellung der Beratungskosten
Übergabe der GFAW-Antragsformulare und weiterer notwendiger Unterlagen
Entgegennahme des vom Kunden bestätigten Förderantrages und Vollständigkeitsprüfung
neben dem Antrag des Unternehmens sind bei der GFAW einzureichen:
Stellungnahme des Qualitätssicherers zur beantragten Fördermaßnahme
KMU-Bewertung
De-minimis-Erklärung
Angaben zum Unternehmen
Qualitätssicherungsvertrag
Gewerbeanmeldung und/oder Handelsregisterauszug
Kopie des Personalausweis zur Identitätsfeststellung des Kunden
ggf. Nachweis der Existenzgründung bzw. Unternehmensnachfolge
Nachweis der Unterschrifts- bzw. Vertretungsberechtigung
Vertrag mit dem Unternehmen schließen
ggf. koordinierend eingreifen und notwendige Änderungen erörtern
Abschlussbericht prüfen (wurden vereinbarte Beratungsziele im Bericht für das Unternehmen nachvollziehbar dargestellt), ggf. Überarbeitung veranlassen
bei gegebenem Anlass Durchführung einer Abschlusspräsentation oder eines -gespräches mit dem Unternehmen
Bewertung der Beratungsleistung
Unterstützung des Unternehmens bei der Einreichung der kompletten Abrechnungs-unterlagen
Mittelabruf-Formular und Verwendungsnachweis vom Unternehmen entgegennehmen, entsprechend den Vorgaben des Zuwendungsgebers bearbeiten und mit dem geprüftem Abschlussbericht bei der GFAW einreichen
Erfassen der Kundenzufriedenheit durch Erfolgs- und Zufriedenheitsbarometer:
Einmal jährlich erfolgt die Abgabe eines Berichts über die durchgeführten Beratungen durch die Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH an das TMWWDG.
Diese Festlegungen gelten für alle in Thüringen tätigen Qualitätssicherer.