Neuerungen in der Thüringer Beratungs- und Gründerrichtlinie
Mit Erlass vom 10.07.2017 hat das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) Anpassungen in der Thüringer Beratungsrichtlinie vorgenommen.
Nachfolgend finden Sie eine kleine Zusammenfassung wichtiger Anpassungen.
- Die maximale Förderhöhe von 15.000 EUR, welche jedem Unternehmen in der gesamten Förderperiode bis 2020 zur Verfügung stand, wurde gestrichen. Somit existiert keine Obergrenze mehr, wenn weitere Fördermittel im Rahmen der Beratungsrichtlinie beantragt werden.
- Die bisherigen Beratungsschwerpunkte bleiben bestehen, sie können jedoch unternehmensspezifisch um bisher nicht explizit genannte ergänzt werden. Coaching ist jedoch weiterhin nicht möglich.
- Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist möglich und förderunschädlich. Maßgeblich ist der Eingang bei der GFAW. Der vorzeitige Beginn erfolgt auf eigenes Risiko.
- Der Verwendungsnachweis wird vereinfacht, indem die Belegliste nun wegfällt. Weitere Änderungen befinden sich noch in der Abstimmung mit der GFAW.
Um Sie auf den aktuellen Stand der Thüringer Beratungs- und Gründerrichtlinie zu bringen, führen wir in Erfurt und Gera kurzfristig kostenfreie BeraterForen mit ausführlichen Informationen dazu durch.
- Do, 20.07.2017, 17:00 Uhr - ca. 19:00 Uhr
Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEx) Google Maps
Gustav-Freytag-Straße 1, 99096 Erfurt
Anmeldung für den 20.07.2017 - Mi, 26.07.2017, 15:30 Uhr - ca. 17:30 Uhr
Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostthüringen zu Gera Google Maps
Gaswerkstraße 23, 07546 Gera
Anmeldung für den 26.07.2017
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