Zielgruppe

KMU

Bundesland

alle

Förderfähige Ausgaben

bis 3.500 €

Zuschuss

je nach Region zwischen 50 bis 80 %

Ellipsis ist Ihr Projektmanager für Unternehmensberatungen, die über das BAFA gefördert werden.

Ein wichtiger Hinweis von Ellipsis: Falls ein Beratungsunternehmen kein QM-System vorhalten kann, welches für die BAFA-Beratung notwendig ist, kann Ellipsis Sie möglicherweise in diesem Beratungsprozess unterstützen. Fragen Sie hierzu unsere Ansprechpartnerin!

 

Allgemeine Beratungen zu allen

  • wirtschaftlichen,
  • personellen,
  • organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Spezielle Beratungen, u. a.:

  • von Frauen und Migranten geführten Unternehmen
  • von Unternehmern / innen mit anerkannter Behinderung
  • zur betrieblichen Integration von Mitarbeitern mit Behinderung oder Migrationshintergrund
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz

Max. 5 Tage pro Beratungsschwerpunkt!

Die Differenzierung nach Jung-, Bestands- und Unternehmen in Schwierigkeiten entfällt. Es gibt nur noch eine Antragstellergruppe: kleine und mittlere Unternehmen.

Die Zuschusshöhe wird angeglichen. Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen für alle förderberechtigten Unternehmen 3.500 €.

  • neue Bundesländer, Regionen Lüneburg, Trier
    Zuschuss: bis zu 80 % (entspricht max. 2.800 €) bei max. 3.500 € Bemessungsgrundlage

  • alte Bundesländer, Land Berlin, Region Leipzig
    Zuschuss: bis zu 50 % (entspricht max. 1.750 €) bei max. 3.500 € Bemessungsgrundlage

Zitat aus dem BAFA-Informations-Schreiben vom 02.01.2023:

  • Jedes förderberechtigte Unternehmen kann zwei in sich abgeschlossene Beratungen pro Jahr gefördert bekommen. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf Beratungen gefördert bekommen.
  • Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr bestehen (Tag der Gewebeanmeldung oder Handelsregistereintragung bzw. bei Freiberuflern der Tag der Anmeldung beim Finanzamt), müssen ein Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner führen. Das Gründungsdatum gilt nun auch bei Übernahme oder Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen. Die in der Vorgängerrichtlinie geltende Ausnahme entfällt. Das Informationsgespräch kann bis zur Einreichung des Verwendungsnachweises geführt werden. Das entsprechende Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners ist fristgerecht mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen.
  • Dem von Ihnen zu erstellenden Beratungsbericht ist ein neu eingeführter, formgebundener Fragebogen beizufügen. Dieser Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF (Gleichstellung der Geschlechter, Nichtdiskriminierung, ökologische Nachhaltigkeit) ist von Ihnen auszufüllen und wird Bestandteil des Beratungsberichtes. Sie müssen in diesem Fragebogen angeben, welche der bereichsübergreifenden Grundsätze im Rahmen der Beratung behandelt wurden bzw. Inhalt waren. Der Umfang oder der Inhalt ist hierbei unabhängig von einer Förderung. Nur wenn keiner der bereichsübergreifenden Grundsätze im Rahmen der Beratung betroffen war, müssen Sie dies im Beratungsbericht ausführlich und nachvollziehbar erläutern. Ohne diesen von Ihnen ausgefüllten Fragebogen ist keine Förderung möglich. Den formgebundenen Fragebogen können Sie ebenfalls unter www.bafa.de/unb herunterladen.
  • Ihre Kunden müssen die Angaben im Fragebogen bei der Einreichung des Verwendungsnachweises wiedergeben, d. h. in die Datenbank eintragen. Die Eintragung ist verpflichtend. Ohne Eintragung ist eine Einreichung des Verwendungsnachweises nicht möglich.
  • Neu ist ebenfalls, dass Ihre Kunden eine formgebundene Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union unterzeichnen und im Rahmen des Verwendungsnachweises fristgerecht vorlegen müssen. Wie bisher auch, werden staatliche Förderungen nur an Unternehmen vergeben, die sich an diesen Grundsätzen orientieren. Um hier eine noch höhere Akzeptanz zu erreichen bzw. weiter zu sensibilisieren, ist die Kenntnisnahme dieser Grundrechte ausdrücklich von den Unternehmensverantwortlichen zu unterzeichnen.
  • Weiterhin müssen Ihre Kunden nunmehr ihre Steuernummer im Verwendungsnachweis angeben.
  • Ärztinnen oder Ärzte, Zahnärztinnen oder Zahnärzte, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten und Heilpraktikerinnen oder Heilpraktiker können nur noch hinsichtlich einer Beratung zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems gefördert werden.

  • gemeinnützige Unternehmen und Vereine sowie Stiftungen
  • Unternehmen mit öffentlichen und religiösen Beteiligungen
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder dieses droht
  • Unternehmen der Unternehmens-, Rechts- und Steuerberatung
  • Unternehmen des landwirtschaftlichen Primärerzeugung
  • Seminare und Workshops
  • Beratungen, die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden
  • Vermittlungstätigkeiten
  • Rechts- und Steuerberatung, gutachterliche Stellungsnahmen
  • Beratungen, die den Verkauf / Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen zum Inhalt haben

  • Ärztinnen/Ärzte, Zahnärztinnen/Zahnärzte, Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten und Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker können nur noch hinsichtlich einer Beratung zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems gefördert werden.