Informationen zum Thema
Fachkundige Stellungnahme zur Vorlage bei Förder- und Darlehensgebern
Ein Unternehmenskonzept oder Geschäftsplan (engl. business plan) ist die schriftliche Zusammenfassung eines unternehmerischen Vorhabens basierend auf einer Geschäftsidee. Teilbereiche des Unternehmens, Ziele und Strategien werden als Planungsgrundlage formuliert und dargestellt. Er ist ebenso ein Kommunikationsmittel, welches Ihre Geschäftsidee nach außen verkauft und verdeutlicht, wie mit dem beschriebenen Produkt oder der Dienstleistung das investierte Kapital wieder erwirtschaftet werden kann. Ziel des Unternehmens muss ein Gewinn zur Vergütung des unternehmerischen Risikos sowie zur Deckung der Sozial- und Lebenshaltungskosten der Unternehmerperson(en) sein. Das Unternehmenskonzept ist somit eine Grundlage für Gespräche mit Kapitalgebern, öffentlicher Hand, Förderinstitutionen, Beratern, Kooperationspartnern, Bürgen oder Geschäftsleitungen.
Ausfertigung der Fachkundigen Stellungnahme, insbesondere zur Beantragung von Fördermitteln bzw. Darlehen bei:
- der Bundesagentur für Arbeit (bitte personalisiertes Formblatt der Agentur einreichen)
- den Landesdirektionen, Förderung von Existenzgründungen und Unternehmenssicherungen von Frauen im ländlichen Raum
- der Sächsische AufbauBank, Förderbank, zur Beantragung Mikrodarlehen
- Finanzierung über Bürgschaftsbank Sachsen, Hausbanken
Die Prüfung der einzureichenden Unterlagen erfolgt hinsichtlich Schlüssigkeit der Darstellung der Gründungsidee und Umsetzungsplanung, der Erfüllung der fachlichen und gesetzlichen Voraussetzungen, der Betrachtung der hauptsächlichen Einflussfaktoren sowie das Zusammenwirken der im Text- und Zahlenteil des Unternehmenskonzeptes dargestellten Aussagen.
Einzureichende Unterlagen bei Beantragung einer fachkundigen Stellungnahme
- Unternehmenskonzept:
- Executive summary
- Beschreibung Dienstleistung/Produkt
- Betrachtung Markt und Wettbewerb (Standort, Qualität, Preisvorstellungen)
- Marketing und Vertrieb
- Organisation und Rechtsform, evtl. Unternehmerteam
- Planung zur Umsetzung/Realisierung
- SWOT-Analyse
- Finanzierungsplan, detailliert im Anhang
- Lückenloser Lebenslauf
- Nachweis der fachlichen Qualifikationen
- Nachweis weiterer Zulassungsvoraussetzungen (wenn erforderlich)
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (Tabellenform, 6 Monate und 3 Jahre)
- Investition-/Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Zusätzlich bei Beantragung des Gründungszuschusses der Agentur für Arbeit: personalisiertes Formblatt der Agentur für Arbeit „Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach §57 Abs. 2 Nr. 3 SGB III“
Verfahrensablauf
- Einreichung per E-Mail, Post oder persönliche Abgabe
- Prüfen des Konzeptes nach den Richtlinien der Bewilligungsstellen
- Kontaktaufnahme zur Klärung von Fragen
- Erstellung der fachkundigen Stellungnahme
- Zusendung an Gründer/in
Die Bearbeitung erfolgt bei Ellipsis innerhalb von 10 bis 14 Tagen und ist kostenpflichtig. In begründeten Fällen geben Sie bitte die Dringlichkeit zur vorzeitigen Bearbeitung an.
Kontakt bei Fragen und zur Einreichung der Unterlagen:
- Ellipsis GmbH, Uhlandstr. 39, 01069 Dresden
- E-Mail: claudia.hinze@ellipsis-online.de
- Telefon: 0351 417 50 53
Bitte klären Sie vorab, ob der Geschäftszweck Ihrer geplanten Existenzgründung den Freien Berufen zugeordnet ist (Katalogberufe, Katalogähnliche Berufe, Tätigkeitsberufe, Abgrenzung zu Gewerbe). Falls mit eigener Recherche keine eindeutige Zuordnung feststellbar ist, stellen Sie bitte eine verbindliche Anfrage bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Gründungsberatung
Grundlage: "Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie) vom 08. März 2011"
Gegenstand der Förderung
Um die Gründung von Unternehmen zu unterstützen, gewährt der Freistaat Sachsen im Rahmen des Programms "Gründungsberatung" Existenzgründern Zuschüsse bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen. Ziel ist es dabei, den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern und die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu fördern. Sie profitieren bei nahezu allen unternehmerischen Fragen vom Sach-verstand kompetenter Berater und erhalten Hilfe zur Selbsthilfe. Die richtige Beratung kann gerade in der Anfangsphase für den Erfolg Ihres Unternehmens entscheidend sein. Dabei beträgt der Zuschuss 75% des Tageshonorars des eingesetzten Beraters bei einer möglichen Beratungsdauer von zwei bis zehn Tagen.
Insbesondere können Sie sich zu folgenden Themen beraten lassen:
- Überarbeitung/Weiterentwicklung Ihres Gründungskonzepts
- Sicherung und Optimierung der Finanzierung
- Vorbereitung eines Vertriebs- bzw. Marketingkonzepts
- Markterschließung
- Standortsuche
- Erarbeitung von operativen Unternehmenszielen/-strategien
- Personalkonzeptentwicklung/Maßnahmen zum Personalaufbau
Das Programm richtet sich an Personen mit Gründungsabsicht und dem Ziel einer Vollexistenz, welche Beratungsleistungen in Anspruch nehmen möchten, um Ihr Gründungskonzept zu prüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Dabei sollen der Prozess der Gründung und diesbezügliche unternehmerische Entscheidungen vorbereitet, konkrete Handlungsempfehlungen entwickelt und eine Anleitung zur Umsetzung der Empfehlungen gegeben werden. Bei persönlicher und fachlicher Eignung sowie positiver Beurteilung Ihres Vorhabens erteilt dabei die Ellipsis GmbH im Auftrag des Landesverbands der Freien Berufe Sachsen e. V. (LFB), als Ansprechpartner für angehende freiberufliche Existenzgründer, eine entsprechende Beratungsempfehlung.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die sich durch
- Gründung eines neuen Unternehmens,
- Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder
- die Ausweitung eines Nebenerwerbs zum Vollerwerb selbständig machen wollen.
Ablauf
Der Ablauf der Gründungsberatung gliedert sich in ein Antragsverfahren und ein anschließendes Anforderungs-/Auszahlungs- und Verwendungsnachweisverfahren.
Antragsverfahren
- Als angehender freiberuflicher Existenzgründer wenden Sie sich zunächst an den LV Freie Berufe Sachsen oder direkt an die Ellipsis GmbH (0351) 4175044. Dies sollte mindestens drei Monate vor der beabsichtigten Gründung erfolgen und dient dem Zweck, das Gründungskonzept des Unternehmers zu prüfen sowie über weitere Schritte des Ablaufs der Gründungsberatung zu informieren. Nach erfolgter Vorstellung und positiver Beurteilung der persönlichen und fachlichen Eignung des Gründers und seines Vorhabens erteilt die Ellipsis GmbH eine Empfehlung für eine geförderte Beratung.
- Darüber hinaus wird im Rahmen des Gesprächs der erforderliche Förderantrag für die Gründungsberatung (Antrag auf Gründungsberatung, Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung) besprochen und bearbeitet.
- Mit der Einreichung des Förderantrages ist die Vorlage eines Beratungsangebotes notwendig. Das entsprechende Beratungsangebot wird im Rahmen des Gesprächs mit der Ellipsis GmbH erläutert.
- Den Antragsunterlagen ist eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beizufügen.
- Die Einreichung des Förderantrags und der ausgestellten Beratungsempfehlung bei der Sächsischen AufbauBank – Förderbank (SAB) muss innerhalb von zwei Monaten erfolgen. Anschließend entscheidet die SAB über den Förderantrag.
- Nach positiver Prüfung des Förderantrages erteilt die SAB einen Zuwendungsbescheid, auf dessen Basis der Vertrag mit dem ausgewählten Berater geschlossen wird. Der Beratervertrag wiederum markiert den Beginn des Beratungsvorhabens.
Anforderungs-/Auszahlungs- und Verwendungsnachweisverfahren
- Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt als Einmalzahlung nach Abschluss der Beratung nach Prüfung der Verwendungsnachweise durch die SAB. Hierzu sind der SAB der Beratervertrag, der Beratungsbericht, die Originalrechnung des Beraters sowie ein Nachweis der Bezahlung vorzulegen (z. B. Kontoauszug). Die Beratung selbst als auch die Abrechnung der Beratungskosten soll innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen.
- Abschließend wird eine Erfolgskontrolle durchgeführt. Hierzu versendet die SAB nach Beendigung des Vorhabens Fragebögen, die vollständig ausgefüllt zurückzusenden sind.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der geförderten Gründungsberatung gliedern sich in Anforderungen, welche an den Existenzgründer gestellt werden und in Bedingungen, welche die Berater beziehungsweise dessen Beratungsangebot erfüllen müssen.
Voraussetzungen auf Seiten des Existenzgründers
- Unterstützung im Rahmen dieses Förderprogramms erhalten natürliche Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen. Auch der Sitz oder die Betriebsstätte des zu gründenden Unternehmens muss in Sachsen sein.
- Nicht antragsberechtigt sind Personen, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer sowie als Rechtsanwälte oder Notare tätig werden wollen.
- Nicht vom Förderumfang umfasst sind die Erstellung von Gründungs- und Unternehmenskonzepten, Beratungsleistungen, die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs-, Patent- und Steuerfragen beziehen.
- Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage eines Gründungskonzeptes, das die wesentlichen Grundelemente des geplanten Unternehmens enthält, insbesondere eine Vorhabensbeschreibung, eine Markt- und Wettbewerbsbetrachtung sowie erste Planungsrechnungen.
- Die beabsichtigte Unternehmensgründung darf bis zum Ende der Gründungsberatung noch nicht erfolgt sein. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Gründung ist die Gewerbeanzeige beziehungsweise die Meldung beim Finanzamt.
- Der Antragsteller darf vor und während der Gründungsberatung noch nicht wirtschaftlich tätig sein, d. h. noch keine Waren und/oder Dienstleistungen am Markt anbieten. Die bisherige Ausübung einer Tätigkeit im Nebenerwerb ist förderunschädlich.
Voraussetzungen auf Seiten des Beraters/des Beratungsangebots
- Eine Beratung kann nur gefördert werden, wenn sie von selbstständigen Beratern oder Beratungsunternehmen durchgeführt wird, die bei der KfW-Mittelstandsbank als Gründercoach gelistet sind
(www.kfw-beraterboerse.de). - Die Beratungsleistungen können im Regelfall nur gefördert werden, wenn sie auch eine Prüfung der Schlüssigkeit des Gründungskonzeptes, der Markt- und Wettbewerbsverhältnisse, des Investitions- und Finanzierungskonzeptes und der Wirtschaftlichkeit beinhalten.
- Die Beratung soll mindestens 2, darf höchstens jedoch 10 Tagewerke umfassen.
- Das maximal mögliche Tageshonorar beträgt dabei 600,00 EUR (netto). Höhere Tageshonorare sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Umsatzsteuer, Fahrt- und Übernachtungskosten sowie sonstige Ausgaben des Beraters sind vom Antragsteller zu tragen.
Kontakt bei Fragen:
- Ellipsis GmbH, Uhlandstr. 39, 01069 Dresden
- E-Mail: claudia.hinze@ellipsis-online.de
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