Informationen zum Thema
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Förderschwerpunkt "Intensivberatung/Coaching und Außenwirtschaftsberatung" in Sachsen
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Beratungsförderung in Thüringen
Förderschwerpunkt "Intensivberatung/Coaching und Außenwirtschaftsberatung" in Sachsen
Grundlage
„Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie)“ vom 25. März 2011
Gegenstand der Förderung
Das Programm "Intensivberatung/Coaching" ist im Freistaat Sachsen Kernbaustein der Beratungsförderung für kleine oder mittlere Unternehmen (KMU). Durch finanzielle Unterstützung profitieren Sie bei nahezu allen unternehmerischen Fragen vom Sachverstand kompetenter Berater und erhalten Hilfe zur Selbsthilfe. Nicht nur in der Anfangsphase kann das für den Erfolg Ihres Unternehmens entscheidend sein. Die ebenfalls erfassten Außenwirtschaftsberatungen sollen den sächsischen KMU spezifisches Know-how vermitteln, das erforderlich ist, damit sie auch auf internationalen Märkten Fuß fassen.
Es werden Beratungen zu Fragen der Unternehmensführung, insbesondere zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Problemen gefördert. Beratungen zu Fragen, die mit der Erschließung ausländischer Märkte im Zusammenhang stehen, können gefördert werden, soweit sie über die von den sächsischen Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und der Wirtschaftsförderung Sachsen erbringbaren Standardleistungen hinausgehen.
Beratungsschwerpunkte
Die Beratungen umfassen insbesondere folgende Schwerpunkte:
- Marktanalysen im Vorfeld von Produktentwicklungen, Innovationsmarktforschung
- Anwendung von Methoden, Modellen und Werkzeugen zur Entwicklung hybrider Produkte
- Einführung neuer Produkte, Technologien und Dienstleistungen
- Marketing
- Erschließung ausländischer Zielmärkte (Außenwirtschaftsberatung)
- Optimierung betrieblicher Prozesse
- Risikomanagement
- Finanzierung, zum Beispiel Rating-Vorbereitung
- Personalentwicklung
- Schutz vor Produkt- und Markenpiraterie, Unternehmenssicherheit
- Unternehmensnachfolge
- Umweltmanagement
Zuwendungsempfänger und -voraussetzungen
- KMU mit Sitz in Sachsen
- Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen können junge Unternehmen, bei denen die Gründung maximal 5 Jahre zurück liegt, grundsätzlich nur beantragen, wenn sie zuvor ein Gründercoaching gemäß der Richtlinie „Gründercoaching Deutschland“ durchlaufen haben.
- Kann eine Beratungsmaßnahme gemäß der Richtlinie „Turn Around Beratung“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie unterstützt werden, ist eine Landesförderung nur nachrangig möglich.
- Beratungsbedarf, der mit weniger als fünf Tagewerken sachgerecht erledigt werden kann, ist von der Förderung ausgenommen
- Für Beratungen mit schwerpunktmäßigem Außenwirtschafts- oder Umweltbezug soll das Unternehmen bei der Antragstellung nachweisen, dass es eine kostenfreie Erstberatung bei einer der sächsischen IHK oder HWK vorgeschaltet hat
Umfang und Höhe der Zuwendung
- Förderfähig sind das Honorar des Beraters und die Kosten der Qualitätssicherung (Bemessungsgrundlage)
- Bemessungsgrundlage für ein Tagewerk sind maximal 700 EUR (netto)
- Tageshonorare von mehr als 900 EUR (netto) schließen eine Förderung aus
- Der Zuschuss beträgt max. 50 % der Bemessungsgrundlage (max. 350 EUR je Tagewerk) bei Antragsstellung über die Ellipsis GmbH
- Pro Jahr sind max. 20 Tagewerke förderfähig
- Für Beratungen zu den Schwerpunkten Außenwirtschaft und Unternehmensnachfolge können zusätzlich jeweils bis zu 20 Tagewerke in Anspruch genommen werden.
- Beratungen, die sich in ihrem Inhalt nicht wesentlich unterscheiden, können innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren nur einmal gefördert werden
Hinweise
Von einer Förderung sind Beratungen ausgeschlossen, die
- der Einführung eines Qualitätsmanagementsystemen dienen
- die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten sowie die Erarbeitung von EDV-Software zum Inhalt haben
- fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden
- zu den gewöhnlichen Betriebskosten des Unternehmens gehören, wie routinemäßige Steuer- oder Rechtsberatung oder Werbung
- die Erlangung von öffentlichen Hilfen zum Inhalt haben
- eine Produktionsverlagerung an einen Standort außerhalb Sachsens zum Gegenstand haben oder hiermit in einem Zusammenhang stehen
- der Vermittlung von betriebswirtschaftlichen Basiswissen für eine sachgerechte Unternehmensführung dienen
Stand: 11.05.2011
Information zur Beratungsförderung in Thüringen
Grundlage:
Ziffer 2.1 "Beratung durch selbstständige Unternehmensberater der "Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen und Existenzgründern (Beratungsrichtlinie)" und die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen in ihrer jeweils aktuell gültigen Version."
Gegenstand der Förderung
Der Freistaat Thüringen verfolgt im Rahmen seiner Mittelstandspolitik die Förderung des Unternehmergeistes im Sinne der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Die Beratung ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer gewerblicher und sozialwirtschaftlicher Unternehmen sowie der Freien Berufe. Mit dieser Förderung soll die Tragfähigkeit von Existenzgründungen verbessert werden und die Leitung von KMU in die Lage versetzt werden, ihre Unternehmensführung konzeptionell und strategisch zu verbessern und weiterzuentwickeln.
Dem Mittelstand soll die Anpassung an die sich ständig verändernden Wettbewerbsbedingungen und die Ausrichtung ihrer Unternehmensführung an den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung erleichtert werden. Hierzu bietet der Freistaat finanzielle Hilfen für die Inanspruchnahme von externen Beratungsleistungen an, insbesondere zu betriebswirtschaftlichen und technischen Fragestellungen. Gefördert werden
Beratungen, die Strategien zum Aufbau bzw. eine nachhaltige positive Entwicklung und Sicherung von KMU vermitteln.
Die Beratungen umfassen folgende Schwerpunkte:
- Stärkung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses
- Einführung eines Qualitätsmanagementsystems
- Verbesserung des Personalmanagements
- Vorbereitung des Unternehmens auf Rating-Verfahren
- Anwendung von Risikomanagementsystemen zur Vermeidung von Krisen
- Umsetzung von Rationalisierungsmaßnahmen und zum Technologietransfer sowie zur Technologieanwendung
- Unternehmensgründung
- Unternehmensnachfolge
Zuwendungsempfänger
- KMU mit Sitz in Thüringen
- bei den Beratungsschwerpunkten Unternehmensgründung und -nachfolge auch natürliche Personen, die planen ein KMU zu gründen bzw. zu übernehmen
Konditionen der Zuwendung
- Form der Zuwendung:
- nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung (Ausgaben für Beratung und Qualitätssicherung)
- Umfang und Höhe der Zuwendung
- maximal 20 Tagewerke pro Haushaltsjahr
- Honorar Unternehmensberater: bis zu 550 EUR netto je Tagewerk, maximal 70 % der Ausgaben
- Honorar Qualitätssicherer: bis zu 100 EUR netto je Tagewerk, maximal 70 % der Ausgaben
Hinweise
Von einer Förderung sind grundsätzlich ausgeschlossen:
- Beratungen, die mit weniger als 3 Tagewerken sachgerecht erledigt werden können
- allgemeine Situationsanalysen,
- die der Vermittlung von Basiswissen für eine sachgerechte Betriebsführung dienen,
- die Rechts-, Akquisitions-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben,
- die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden (Kumulierungsverbot),
- in deren Rahmen Waren oder Dienstleistungen angeboten oder vertrieben werden
- die Aufstellung von Neu- und Umbauplänen
- die Ausarbeitung von Verträgen
- die Aufstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) und Buchführungsarbeiten
- die Erarbeitung von EDV-Software und Werbematerialien (Internetauftritt)
- gutachterliche Stellungnahmen
- Qualitätsprüfungen sowie technische, chemische und ähnliche Untersuchungen
Voraussetzung für eine Förderung ist die Einbeziehung eines neutralen Qualitätssicherers durch den Zuwendungsempfänger. Mit diesem hat der Zuwendungsempfänger einen Qualitätssicherungsvertrag abzuschließen.
Für Fragen speziell zu Ihrem Beratungsvorhaben helfen wir Ihnen gern persönlich unter (03 61) 511502 55 oder per E-Mail (thueringen@ellipsis-online.de) weiter.
Stand: 01.02.2011
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